Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Erforderliche Unterlagen:
- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung
- Meldebogen mit Originalunterschrift
Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich den Meldebogen downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Urkunden) per Post zusenden.