Montag 13:00 - 14:00 Uhr



Änderung Büro


Auch wir im Kreisverband gehen mit der Zeit. die Digitalisierung schreitet fort, sodass ein Präsenzbüro nicht mehr erforderlich ist. Wir sind aber trotzdem für Sie erreichbar:

email: info@aekv-oa.de

Tel.: 0151 44930579

Unsere Postadresse bleibt unveröndert.

Telefonische Erreichbarkeit nach wie vor montags 13:00 - 14:00 Uhr über unsere NEUE TELEFONNUMMER

Außerhalb dieser Zeit können Sie uns gerne per mail kontaktieren



Landkreis Oberallgäu

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu

Straße:

Prinz-Luitpold-Straße 1

Stadt:

87527 Sonthofen

Telefon:

0151 - 44930579

E-Mail:

info@aekv-oa.de

Telefonisch erreichbar:

Montags 13:00 bis 14:00 Uhr

Über den AEKV Oberallgäu:

Der Ärztliche Kreisverband Oberallgäu (AEKV OA) ist als Körperschaft des öffentliches Rechts Teil der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns. Innerhalb des Geltungsbereiches nimmt er im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte im Landkreis Oberallgäu wahr, unterstützt die ärztliche Fortbildung und wirkt bei der öffentlichen Gesundheitspflege mit. Er überwacht die Einhaltung und Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten.

⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Neuanmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich - spätestens innerhalb eines Monats - bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.

Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.

Erforderliche Unterlagen:

- Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)

- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung

- Meldebogen mit Originalunterschrift

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich den Meldebogen downloaden, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen (Originale oder amtlich beglaubigte Urkunden) per Post zusenden.


⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Änderung der Dienst-/Privatadresse oder Tätigkeit

Bitte zurücksenden an:

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu
Prinz-Luitpold-Str. 1
87527 Sonthofen


⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Anzeige Niederlassung/weitere Praxen

Bitte zurücksenden an:

Ärztlicher Bezirksverband Schwaben
Frohsinnstr. 2
86150 Augsburg


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Arztausweis

Der alte blaue Papier-Arztausweis in Papierform, der früher von den ärztlichen Meldestellen ausgestellt wurde, kann leider nicht mehr verlängert werden, da er nicht mehr den geltenden Bestimmungen entspricht.

Auf dem kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) (mit Chip, der alle für die Telematikinfrastruktur benötigten Daten enthält) ist der Name des Arztes, die herausgebende Ärztekammer, die Gültigkeitsdauer und ein Passfoto aufgedruckt, um auch den Erfordernissen eines reinen Sichtausweises Rechnung zu tragen.

Der neue kostenfreie reine Sichtausweis im Scheckkartenformat (ohne Chip) ist das nicht-elektronische Pendant für alle Ärztinnen und Ärzte die nicht an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Dieser kann weiterhin von allen Ärztinnen und Ärzten beantragt werden, auch zusätzlich zum eHBA.

Antrag eines elektronischen Arztausweises im Scheckkartenformat möglich unter: 
https://www.blaek.de/wegweiser/arztausweis

Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztlichen Kreisverband Oberallgäu ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein Dienstsiegel.

Er ist berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.

Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung sonstiger Urkunden, die nicht in den Rahmen der Zuständigkeit der Ärztekammern fallen (z. B. Personenstandsurkunden, Eheurkunden), oder für Nichtmitglieder nicht durch uns vorgenommen werden dürfen!

Bei Beantragung durch einen Vertreter bitten wir - auch in Ihrem Interesse- um Übergabe einer schriftlichen Vollmacht.

Med. Fachangestellte/Arzthelferinnen

Sie erhalten Auskünfte im Büro des Ärztlichen Kreisverbandes Oberallgäu zu folgenden Themen:

  • Ausbildungsverträge
  • Ausbildung der Ausbilder 

(weitere Informationen sowie Downloads zum Ausdrucken hierzu finden Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Ausbildung)

  • Mantel- und Gehaltstarifverträge für Arzthelferinnen/med. Fachangestellten
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

(diese Tarifverträge können Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Tarifverträge aufrufen und ausdrucken).

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an:
Tel. 0151 - 44930579

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