Montag 13:00 - 14:00 Uhr

Landkreis Oberallgäu

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu

Aktuelles - Lesen Sie hier in unregelmäßigen Abständen Neuigkeiten vom Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu

Arztausweis

Die Arztausweise werden in den Ärztlichen Kreisverbänden ausgestellt. Für die Ausstellung werden benötigt:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Kopie von Pass oder Personalausweis (bitte Gültigkeitsdatum überprüfen; Gültigkeitsdatum wird auf den Arztausweis übertragen)
  • Ggf. alten Arztausweis zum Einzug (auf Wunsch kann entwerteter Arztausweis zurück gesendet werden)

Um den Arztausweis verlängern zu lassen, senden Sie diesen und eine Kopie von Ihrem Reisepass oder Personalausweis an den jeweilig zuständigen Ärztlichen Kreisverband.

Hinweis: Da der Arztausweis ist in erster Linie eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen ärztlichen Berufsvertretung darstellt, können Ausweise aus anderen Bundesländern nicht verlängert, sondern müssen neu ausgestellt werden.

Antrag eines nichtelektronischen Arztausweises im Scheckkartenformat möglich unter: 
https://www.blaek.de/wegweiser/arztausweis

Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztlichen Kreisverband Oberallgäu ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein Dienstsiegel.

Er ist berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.

Med. Fachangestellte/Arzthelferinnen

Sie erhalten Auskünfte im Büro des Ärztlichen Kreisverbandes Oberallgäu zu folgenden Themen:

  • Ausbildungsverträge
  • Ausbildung der Ausbilder 

(weitere Informationen sowie Downloads zum Ausdrucken hierzu finden Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Ausbildung)

  • Mantel- und Gehaltstarifverträge für Arzthelferinnen/med. Fachangestellten
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

(diese Tarifverträge können Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Tarifverträge aufrufen und ausdrucken).

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an:
Tel. 08321 - 9555

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