Erforderliche Unterlagen: - Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) - ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung
Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken.
Die Arztausweise werden in den Ärztlichen Kreisverbänden ausgestellt. Für die Ausstellung werden benötigt:
Aktuelles Lichtbild
Kopie von Pass oder Personalausweis (bitte Gültigkeitsdatum überprüfen; Gültigkeitsdatum wird auf den Arztausweis übertragen)
Ggf. alten Arztausweis zum Einzug (auf Wunsch kann entwerteter Arztausweis zurück gesendet werden)
Um den Arztausweis verlängern zu lassen, senden Sie diesen und eine Kopie von Ihrem Reisepass oder Personalausweis an den jeweilig zuständigen Ärztlichen Kreisverband.
Hinweis: Da der Arztausweis ist in erster Linie eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen ärztlichen Berufsvertretung darstellt, können Ausweise aus anderen Bundesländern nicht verlängert, sondern müssen neu ausgestellt werden.