Montag 13:00 - 14:00 Uhr

BÜRO NICHT BESETZT!

Das Büro vom Ärztlichen Kreisverband Oberallgäu ist am Montag 31. Juli 2023 nicht besetzt.

Ab Montag, 07. August 2023 sind wir zu den bekannten Öffnungszeiten wieder für Sie erreichbar.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten

Montag von 17:00 bis 18:00 Uhr

Landkreis Oberallgäu

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu

Straße:

Prinz-Luitpold-Straße 1

Stadt:

87527 Sonthofen

Telefon:

08321 - 95 55

Telefax:

08321 - 78 84 24

E-Mail:

info@aekv-oa.de

Bürozeit:

Montag von 17:00 bis 18:00 Uhr

Über den AEKV Oberallgäu:

Der Ärztliche Kreisverband Oberallgäu (AEKV OA) ist als Körperschaft des öffentliches Rechts Teil der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns. Innerhalb des Geltungsbereiches nimmt er im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte im Landkreis Oberallgäu wahr, unterstützt die ärztliche Fortbildung und wirkt bei der öffentlichen Gesundheitspflege mit. Er überwacht die Einhaltung und Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten.

⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Neuanmeldung

Erforderliche Unterlagen: - Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken.


⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Änderung der Dienst-/Privatadresse oder Tätigkeit

Bitte zurücksenden oder faxen an:

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu
Prinz-Luitpold-Str. 1
87527 Sonthofen
Telefax: 0 83 21 - 78 84 24


⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Anzeige Niederlassung/weitere Praxen

Bitte zurücksenden an:

Ärztlicher Bezirksverband Schwaben
Frohsinnstr. 2
86150 Augsburg


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Mitglieder

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Zugriffe im Monat

Arztausweis

Der alte blaue Papier-Arztausweis in Papierform, der früher von den ärztlichen Meldestellen ausgestellt wurde, kann leider nicht mehr verlängert werden, da er nicht mehr den geltenden Bestimmungen entspricht.

Auf dem kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) (mit Chip, der alle für die Telematikinfrastruktur benötigten Daten enthält) ist der Name des Arztes, die herausgebende Ärztekammer, die Gültigkeitsdauer und ein Passfoto aufgedruckt, um auch den Erfordernissen eines reinen Sichtausweises Rechnung zu tragen.

Der neue kostenfreie reine Sichtausweis im Scheckkartenformat (ohne Chip) ist das nicht-elektronische Pendant für alle Ärztinnen und Ärzte die nicht an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Dieser kann weiterhin von allen Ärztinnen und Ärzten beantragt werden, auch zusätzlich zum eHBA.

Antrag eines elektronischen Arztausweises im Scheckkartenformat möglich unter: 
https://www.blaek.de/wegweiser/arztausweis

Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztlichen Kreisverband Oberallgäu ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein Dienstsiegel.

Er ist berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.

Med. Fachangestellte/Arzthelferinnen

Sie erhalten Auskünfte im Büro des Ärztlichen Kreisverbandes Oberallgäu zu folgenden Themen:

  • Ausbildungsverträge
  • Ausbildung der Ausbilder 

(weitere Informationen sowie Downloads zum Ausdrucken hierzu finden Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Ausbildung)

  • Mantel- und Gehaltstarifverträge für Arzthelferinnen/med. Fachangestellten
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

(diese Tarifverträge können Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Tarifverträge aufrufen und ausdrucken).

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an:
Tel. 08321 - 9555

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